Kostenaufstellung unserer Tagespflegeeinrichtung


Kosten und gesetzliche Grundlagen

Zur Finanzierung der Tagespflege werden mit der Pflegeversicherung Vergütungsvereinbarungen getroffen. Diese Kosten können mit den Leistungen der Pflegeversicherung verrechnet werden. Jeder Tagespflegebesucher mit einem Pflegegrad hat Anspruch auf Leistung der Pflegeversicherung.

 

Seit dem 1. Januar 2017 gilt das neue Pflegestärkungsgesetzes, bei dem fünf neue Pflegegrade die bisherigen drei Pflegestufen ersetzen. Diese Änderungen sollen insbesondere Menschen mit psychischen oder geistigen Beeinträchtigungen die gleichen Pflegeleistungen zusichern wie körperlich Pflegebedürftigen: 

 

Pflegegrad 1  =              0 €

Pflegegrad 2  =     689,00 €

Pflegegrad 3  =  1.298,00 €

Pflegegrad 4  =  1.612,00 €

Pflegegrad 5  =  1.995,00 €

Mit freundlicher Unterstützung der BAHN BKK


Die Unterkunft und Verpflegung müssen privat in Rechnung gestellt werden. Nach dem neuen Pflegestärkungsgesetz steht jeder Person mit einem Pflegegrad 125,00 € als Service- und Betreuungsleistung nach §45b SGB XI zu, die mit der Unterkunft und Verpflegung abgerechnet werden können. 

Werden die Sachleistungen des Pflegegrades, z.B. vom ambulanten Dienst, nicht ausgeschöpft, so können diese zu 100% zusätzlich mit den Sachleistungen der Tagespflege abgerechnet werden. Die Kosten des pflegebedingten Aufwands und die Fahrtkosten können bis zu der entsprechenden Höhe mit der Pflegeversicherung abgerechnet werden.

Gern beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch näher zu unseren Tagespflege-Konditionen und errechnen mit Ihnen gemeinsam Ihren genauen Tagespflege-Anspruch.

Verschenken Sie kein Geld! Sie haben oft einen Anspruch auf Unterstützung.